Unternehmerscheidung
Die Unternehmerscheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Die sogenannte Unternehmerscheidung bezeichnet Scheidungsfälle, bei denen ein Ehepartner oder sogar beide unternehmerisches Vermögen haben und/oder unternehmerische Einkünfte erzielen. Dies ist der Fall, wenn wenigstens ein Ehepartner
- Geschäftsführer und/oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist
- Inhaber oder Mitinhaber einer Personengesellschaft oder eines kaufmännischen Unternehmens (Einzelfirma, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) ist
- eine selbständige freiberuflichen Tätigkeit als Arzt, Architekt, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder in sonstiger Form ausübt
- als Inhaber eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebes Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft erzielt
- als Geschäftsführer eines Unternehmens ergebnisabhängige Bezüge (Tantiemen) bezieht
- Vermieter von Wohn-und Gewerbeimmobilien ist
- Solche Einkommensquellen im Vermögen eines Ehepartners stehen.
Anders als bei konventionellen Scheidungen liegt das besondere Augenmerk bei der Unternehmerscheidung auf betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Zusammenhängen. Für das Unterhalts-und Güterrecht sowie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung sind wirtschafts-und steuerrechtlich Aspekte mitzuberücksichtigen. Dies erfordert bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei der Regelung von Folgesachen im Scheidungsverbund fachübergreifende interdisziplinäre Kenntnisse sowohl im Familien- wie auch im Wirtschafts- und Steuerrecht.
Tipp : im Verbund des Kanzleinetzwerkes von iScheidung.de stehen Ihnen für die Unternehmerscheidung interdisziplinär fachkundige Experten mit Rat und Tat zur Seite.