Unternehmerscheidung

Die Unternehmerscheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

Die sogenannte Unternehmerscheidung bezeichnet Scheidungsfälle, bei denen ein Ehepartner oder sogar beide unternehmerisches Vermögen haben und/oder unternehmerische Einkünfte erzielen. Dies ist der Fall, wenn wenigstens ein Ehepartner 

 

  • Geschäftsführer und/oder Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder Kommanditgesellschaft auf Aktien) ist
  • Inhaber oder Mitinhaber einer Personengesellschaft oder eines kaufmännischen Unternehmens (Einzelfirma, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) ist
  • eine selbständige freiberuflichen Tätigkeit als Arzt, Architekt, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder in sonstiger Form ausübt
  • als Inhaber eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebes Einkünfte aus Land-und Forstwirtschaft erzielt
  • als Geschäftsführer eines Unternehmens ergebnisabhängige Bezüge (Tantiemen) bezieht
  • Vermieter von Wohn-und Gewerbeimmobilien ist
  • Solche Einkommensquellen im Vermögen eines Ehepartners stehen.

 

Anders als bei konventionellen Scheidungen liegt das besondere Augenmerk bei der Unternehmerscheidung auf betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Zusammenhängen. Für das Unterhalts-und Güterrecht sowie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung sind wirtschafts-und steuerrechtlich Aspekte mitzuberücksichtigen. Dies erfordert bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei der Regelung von Folgesachen im Scheidungsverbund fachübergreifende interdisziplinäre Kenntnisse sowohl im Familien- wie auch im Wirtschafts- und Steuerrecht.

 

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Letztes Update 24.10.2011 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Unternehmerscheidung

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