UnternehmerscheidungDie Unternehmerscheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutertDie sogenannte Unternehmerscheidung bezeichnet Scheidungsfälle, bei denen ein Ehepartner oder sogar beide unternehmerisches Vermögen haben und/oder unternehmerische Einkünfte erzielen. Dies ist der Fall, wenn wenigstens ein Ehepartner
Anders als bei konventionellen Scheidungen liegt das besondere Augenmerk bei der Unternehmerscheidung auf betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Zusammenhängen. Für das Unterhalts-und Güterrecht sowie im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung sind wirtschafts-und steuerrechtlich Aspekte mitzuberücksichtigen. Dies erfordert bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie bei der Regelung von Folgesachen im Scheidungsverbund fachübergreifende interdisziplinäre Kenntnisse sowohl im Familien- wie auch im Wirtschafts- und Steuerrecht.
Tipp : im Verbund des Kanzleinetzwerkes von iScheidung.de stehen Ihnen für die Unternehmerscheidung interdisziplinär fachkundige Experten mit Rat und Tat zur Seite.
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