Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Scheidungsfolgenvereinbarung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Die Scheidungsfolgenvereinbarung - häufig auch nur Scheidungsvereinbarung genannt - regelt auf vertraglicher Basis im Einvernehmen beider Ehepartner die bei einer Scheidung anstehenden Folgesachen. In Betracht kommen Regelungen über
- den nachehelichen Unterhalt
- den Versorgungsausgleich
- den Zugewinnausgleich
- die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
- die Verteilung der Haushaltsgegenstände
- den Kindesunterhalt
- die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung
- eventuell erbrechtliche Ansprüche.
In die Scheidungsfolgenvereinbarung können auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder der Ehepartner mit aufgenommen werden.
Notariell beurkundungsbedürftig ist die Scheidungsfolgenvereinbarung nur, wenn
- der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder verändert wird
- Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 BGB geregelt werden
- Grundstücksübertragungen nach § 313 BGB vereinbart werden
- es sich um einen Ehevertrag im Sinne von § 1410 BGB handelt
- der nacheheliche Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung geregelt wird.
Tipp : Die dann erforderliche notarielle Beurkundung kann aber auch durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Scheidungsverfahren ersetzt werden.