Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Nach den Bestimmungen des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) kann ein allein erziehender Elternteil für Kinder unter 12 Jahren bei der Unterhaltsvorschusskasse seines zuständigen Jugendamtes den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschuss stellen. Der Unterhaltsvorschuss stellt damit eine Sozialleistung dar, wenn der Unterhalt nicht über den anderen Elternteil bis zur Höhe der Mindestunterhaltsleistung realisiert werden kann.
Der andere Elternteil kann bei bestehender Verletzung seiner Unterhaltspflicht zum Regress herangezogen werden. Insoweit gehen die Unterhaltsansprüche des Kindes in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses auf die Unterhaltsvorschusskasse über.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich an dem gesetzlichen Mindestunterhalt, regelmäßig unter Anrechnung des geleisteten Kindergeldes. Für Kinder bis unter sechs Jahren werden derzeit monatlich Euro 133,00 und für Kinder bis unter 12 Jahren monatlich Euro 180,00 an Unterhaltsvorschuss geleistet. Die Leistungen werden längstens für 72 Monate gewährt.