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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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FamFG

Das FamFG bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Das FamFG ist das seit 01. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (häufig im Volksmund auch als Familienverfahrensgesetz bezeichnet). Mit dem FamFG wurde eine neue, einheitliche  Verfahrensordnung für Familiensachen geschaffen und die vormalige zweigeteilte Verfahrensordnung für Familiensachen in der ZPO (Zivilprozessordnung) bzw. dem FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ersetzt. 

 

Das FamFG hat zahlreiche Änderungen mit sich gebracht, u.a.

 

  • die Einführung des "Großen Familiengerichts" für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • die Beschleunigung in Verfahren über Kindschaftssachen (Umgangs- und Sorgerecht) durch Einführung von Elementen des sog. Cochemer Modells
  • die Förderung der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitschlichtung für Folgesachen
  • die Neuregelung der Interessenvertretung von Kindern durch einen Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes)
  • die Einführung eines hauptsacheunabhängigen einstweiligen Rechtsschutzes
  • die Abschaffung des Vormundschaftsgerichts und Einführung eines Betreuungsgerichts
  • die Neuordnung des Rechtsmittelsystems

 

Darüber hinaus wurden auch die Begrifflichkeiten geändert (z.B. Antragsteller/in statt Kläger/in, Beteiligte statt Parteien, Antrag statt Klage). Gerichtliche Entscheidungen werden nicht mehr als Urteil sondern als Beschluss verkündet.



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Letztes Update 12.02.2012 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: FamFG
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