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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
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Großes Familiengericht

Großes Familiengericht bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Mit der Einführung des FamFG zum 01.09.2009 wurden die Zuständigkeiten des Familiengerichts unter § 111 FamFG erweitert. Das Familiengericht entscheidet als sog. Großes Familiengericht seit Inkrafttreten des FamFG über alle Streitverhältnisse im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung. Nunmehr entscheiden die Familiengerichte auch über

 

  • die zuvor von den Vormundschaftsgerichten zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten
  • in Gewaltschutzsachen
  • in sonstigen Familiensachen, die u.a. vermögensrechtliche Ansprüche der Eheleute erfassen und früher vor den Zivilgerichten (Amts- und Landgerichten) zu verhandeln waren.

 

Durch die Reform des Verfahrensrechts in Familiensachen können nunmehr tatsächlich zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten auch zusammenhängend vor einem einzigen Gericht, dem Familiengericht, entschieden werden. Im Interesse aller Beteiligten ist es dem Familiengericht möglich, alle durch den sozialen Verband von Ehe und Familie sachlich verbundenen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden. Auf diese Weise werden Verfahrensverzögerungen, Aussetzungen und Mehrfachbefassung von Gerichten vermieden. Im Ergebnis führt dies zu einer effektiveren Arbeit der Gerichte und für die Verfahrensbeteiligten zu einer schnelleren und einheitlichen Konfliktlösung.


Der Begriff Großes Familiengericht bezieht sich aber nur auf die Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte. Er ist nicht zu verwechseln mit der Besetzung des Familiengerichts. Wie bisher auch, entscheidet in Familiensachen eine bzw. einer nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Amtsrichterin bzw. Amtsrichter. Laienrichter (Schöffen) gibt es in Familiensachen nicht!



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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Großes Familiengericht
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