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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Härtescheidung

Die Härtescheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

 

Unter den 4 Scheidungsarten ist die Härtescheidung die einzige, die eine Ehescheidung auch vor Ablauf einer Trennungszeit von 1 Jahr ermöglicht. Die Härtescheidung stellt einen absoluten Ausnahmefall dar. Das Vorliegen einer unzumutbaren Härte ersetzt hier mit engen Grenzen das ansonsten allgemein gültige Prinzip der Zerrüttung. In § 1565 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber als absolute Ausnahmevorschrift die Möglichkeit einer Ehescheidung vor Ablauf der einjährigen Trennungszeit vorgesehen, wenn "die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde".

 

Die unzumutbare Härte für die antragstellende Partei muss sich gerade darauf beziehen, weiter mit dem oder der Antragsgegner(in) verheiratet sein zu müssen. Sachverhalte, die lediglich das weitere eheliche Zusammenleben als unzumutbar erscheinen lassen, reichen nicht aus. Eine Härtescheidung kommt also nicht bereits dann zum Tragen, wenn es Ärger mit dem Ehegatten gegeben hat. Die Anforderungen der Rechtsprechung an die unzumutbare Härte sind sehr streng.

Nachfolgende Beispiele wurden in der Rechtsprechung als Härtegründe anerkannt:

  • wiederholte Gewalttätigkeit mit schweren körperlichen Misshandlungen,
  • fortlaufende schwere Beleidigungen und Verleumdungen,
  • Verbrechen gegen Familienangehörige,
  • Alkoholmissbrauch im Zusammenhang mit Misshandlungen des Ehepartners,
  • sexueller Missbrauch und Vergewaltigung,
  • dauernder Ehebruch von drei Monaten,
  • Ehebruch, der den antragstellenden Ehepartner täglich greifbar vor Augen steht (wenn ein Ehegatte mit seinem neuen Partner im vormals ehelichen Haus zusammenlebt),
  • Ausübung der Prostitution durch einen Ehepartner,
  • Aufforderung zum Geschlechtsverkehr zu dritt.

 

Keine ausreichenden Härtegründe sind:

  • nachlässige Haushaltsführung,
  • grundlose Eifersuchtsszenen,
  • bloße Lieblosigkeit,
  • Verstoß gegen die eheliche Treuepflicht,
  • Aufnahme gleichgeschlechtlicher Beziehungen.

 

Härtescheidungen sind für eine Online-Scheidung in der Regel nicht geeignet. Der Ausnahmecharakter der so genannten "unzumutbaren Härte"  sollte zuvor in einer persönlichen Beratung mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. Er wird, wenn die Vorprüfung ausreichende Härtegründe ergibt, diese in der Antragsschrift substantiiert mit entsprechenden Beweisangeboten vortragen.

  Tipp :   Sollte für Sie eine Härtescheidung in Betracht kommen, stehen Ihnen im Verbund des Kanzleinetzwerkes von Ischeidung.de namhafte Experten mit Rat und Tat zur Seite.


 


Titel: Härtescheidung Härtescheidung
Begriff(e): Härtescheidung Härtescheidung
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Letztes Update 14.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Härtescheidung
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