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GewaltschutzgesetzDas Gewaltschutzgesetz bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
"Wer schlägt muss gehen!" Unter diesem Slogan lässt sich das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (exakt: Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung - GewSchG) am trefflichsten beschreiben. Es beinhaltet Schutz für Opfer häuslicher Gewalt.
Bei
kann auf Antrag durch das Familiengericht eine der folgenden Maßnahmen ausgesprochen werden:
In der Regel wird das Familiengericht die anzuordnenden Gewaltsschutzmaßnahmen befristen, Verlängerungen sind jedoch möglich.
Zuwiderhandlungen gegen eine Schutzanordnung stehen nach § 4 GewSchG unter Strafe. Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de
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