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JugendamtDas Jugendamt und seine Rolle bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Soweit Kindschaftssachen streitig vor dem Familiengericht verhandelt werden, ist das Jugendamt in der Regel am Verfahren beteiligt und zwar
Das Jugendamt ist ferner für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss zuständig. Hierfür ist bei den Jugendämtern die Unterhaltsvorschusskasse eingegliedert.
Über die sog. Jugendamtsurkunde kann beim Jugendamt auch außerhalb eines streitigen gerichtlichen Verfahrens der Kindesunterhalt vollstreckungsfähig tituliert werden. Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de
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