Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
Die Bundesregierung hat am 20.07.2011 den von der Bundesfamilienministerin vorgelegten Gesetzentwurf zur Einrichtung des Frauenhilfetelefons beschlossen. Das Kabinett setzt damit ein zentrales im Koalitionsvertrag vereinbartes Vorhaben im Bereich des Gewaltschutzes gegen Frauen um.
Bereits heute ist ein dichtes Netz von Unterstützungseinrichtungen für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, in Deutschland vorhanden. Der Gesetzgeber hat zahlreiche Maßnahmen im Gewaltschutzgesetz mit Wirkung zum 01.01.2002 geregelt, welche die Betroffenen bei häuslicher Gewalt schützen können. Nicht selten finden die Opfer aber den Zugang zu diesen Einrichtungen nicht. Bislang fehlt ein barrierefreies einfaches Hilfsangebot, welches jederzeit und anonym erreichbar ist.
Diese Lücke soll durch das bundesweite kostenlose und in mehreren Sprachen angebotene Hilfetelefon geschlossen werden. Fachkundige und qualifizierte Beraterinnen und Berater klären vertraulich und anonym den Sachverhalt, informieren die Betroffenen und vermitteln an die geeigneten Anlaufstellen vor Ort weiter. Die Freischaltung des rund um die Uhr erreichbaren Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.
Tipp: bereits heute und unabhängig von der Einrichtung eines Hilfetelefons kann mit Hilfe des
Gewaltschutzgesetzes zeitnah und effektiv gegen häusliche Gewalt vorgegangen werden. Wir erwirken z.B. für von häuslicher Gewalt betroffene Mandanten bei den Familiengerichten kurzfristige Verbote für das Betreten der Wohnung und/oder der Kontaktaufnahme zur verletzten Person. Nutzen Sie unsere
kostenlose Hotline für weitere Informationen.