Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
Mit Wirkung zum 01.09.2010 haben die Familiensenate des OLG Düsseldorf die geltenden Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle angepasst. Die Unterhaltsleitlinien konkretisieren und ergänzen die sog. Düsseldorfer Tabelle und legen beispielsweise fest, inwieweit Einkommen und Einnahmen unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen sind, wie der Unterhaltsbedarf berechnet wird, wie Zuwendungen Dritter zu bewerten und welche Kosten bei der Unterhaltsberechnung abziehbar sind.
Die neue Unterhaltslinie zur Düsseldorfer Tabelle steht Ihnen in unserem
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