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Scheidungsstatistik 2010Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochenLaut Statistischem Bundesamt sind im Kalenderjahr 2010 187.027 Ehen geschieden worden. Überwiegend ging die Initiative von den Ehefrauen aus. In 52,9 Prozent der Fälle wurde der Scheidungsantrag von der Ehefrau gestellt. 38,9 Prozent der Antragstellungen erfolgten durch den Ehemann und in 8,2 Prozent der Scheidungsverfahren haben beide Ehegatten gemeinsam die Scheidung beantragt. Die durchschnittliche Ehedauer bis zur Scheidung betrug in 2010 14 Jahre und 2 Monate. Tendenziell setzt sich damit die längere Ehedauer bis zur Scheidung fort. Zum Vergleich: im Kalenderjahr 1992 wurden die Ehen durchschnittlich bereits nach 11 Jahren und 6 Monaten geschieden. In 151.100 Fällen und damit in der überwiegenden Mehrzahl von 80,8 Prozent wurden die Ehen schon nach einjähriger Trennungsdauer geschieden. Nur bei 31.600 Ehen erfolgte die Scheidung erst nach dreijähriger Trennung. Härtescheidungen wurden in 3.100 Fällen ausgesprochen, bei denen das einjährige Trennungsjahr noch nicht abgelaufen war. 51,1 Prozent der Scheidungsverfahren betrafen Ehen ohne Kinder, während 48,9 Prozent der Ehen mit minderjährigen Kindern in 2010 geschieden wurden. Quelle: Statistisches Bundesamt 2011 Leider liegen der statistischen Erhebung des Statistischen Bundesamtes keine Auswertungen darüber vor, wie viele Scheidungsverfahren einvernehmlich bzw. streitig ausgetragen wurden. Nach unserer eigenen internen statistischen Datenerhebung beläuft sich der Anteil einvernehmlicher Scheidungen auf 76,4 Prozent gegenüber 23,6 Prozent streitiger Scheidungsverfahren mit Folgesachenregelung. Auch hier setzt sich der Trend zur kostengünstigen und schnellen einverständlichen Scheidung weiter fort. Bei den einvernehmlichen Scheidungen hatten die Ehegatten in 82 Prozent der von uns geführten Verfahren die Folgesachen bereits intern geregelt und auseinandergesetzt. Bei den verbleibenden 18 Prozent der bearbeiteten Fälle konnten ein Streit über Folgesachen durch eine unter unserer Mitwirkung zuvor getroffene Scheidungsvereinbarung gelöst werden. Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de
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