|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
TrennungsvereinbarungDie Trennungsvereinbarung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Wenn nichts mehr geht, geht man. Erst auseinander und dann meist vor Gericht. Häufig führt dieses Szenario zu langen, nervenaufreibenden und zermürbenden Streitigkeiten, deren Ausgang ungewiss und nicht selten mit wirtschaftlich desaströsen Konsequenzen verbunden sind.
Eine Alternative hierzu ist der Abschluss einer Trennungsvereinbarung. Die Ehepartner einigen sich darin über einzelne oder alle Folgesachen aus Anlass der Trennung. Dies können Regelungen über
sein. Oft werden mit der Trennungsvereinbarung Lösungen gefunden, die auch im Falle der späteren Scheidung Gültigkeit behalten.
Ab 1.1.2008 müssen Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt, die vor Rechtskraft der Ehescheidung getroffen werden sowie Regelungen zum Versorgungsausgleich notariell beurkundet werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|