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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Gesetzlich ist Nachehelicher Unterhalt in den §§ 1569 ff. BGB geregelt. Es ist der Unterhaltsanspruch, der nach Rechtskraft der Scheidung zum Tragen kommen kann. Bis dahin hat der bedürftige Ehegatte gegebenenfalls Anspruch auf Trennungsunterhalt. Nach der Unterhaltsrechtsreform gilt zunächst nach der Scheidung der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass die geschiedenen Eheleute jeweils selbst für ihren eigenen Unterhalt Sorge tragen müssen. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Eigenverantwortung sieht der Gesetzgeber dann aber vor, wenn sich ein Ehegatte nicht selbst oder nicht ausreichend selbst unterhalten kann. Nachehelicher Unterhalt ist nach dem Willen des Gesetzgebers in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes (§ 1570 BGB), sog. Betreuungsunterhalt, wenn ein gemeinsames Kind betreut werden muss und deshalb nicht oder nur eingeschränkt gearbeitet werden kann
  • Unterhalt wegen Alters (§ 1571 BGB), sog. Altersunterhalt, wenn aus Altersgründen nicht mehr gearbeitet werden kann
  • Unterhalt wegen Krankheit (§ 1572 BGB), sog. Krankheitsunterhalt, wenn infolge einer schweren chronischen Erkrankung Arbeitsunfähigkeit besteht
  • Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit (§ 1573 Abs. 1 BGB), sog. Erwerbslosenunterhalt, wenn der eigene Unterhalt wegen anhaltender Arbeitslosigkeit nicht gedeckt werden kann
  • Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (§ 1575 BGB), wenn der Unterhaltsbedürftige sich in Ausbildung befindet und keine eigenen Einnahmen erzielt
  • Aufstockungsunterhalt (§ 1573 Abs. 2 BGB), wenn der Unterhaltsbedürftige zwar arbeitet, aber nicht genug verdient, um den Lebensstandard der Ehe zu erhalten

Voraussetzungen aller Arten des nachehelichen Unterhalts sind:

  • Bedürftigkeit desjenigen, der den Unterhalt beansprucht
  • Leistungsfähigkeit desjenigen, von dem Unterhalt verlangt wird

Es besteht ferner bei allen nachehelichen Unterhaltsarten die Möglichkeit, die Unterhaltsansprüche zu begrenzen oder zu befristen.

 

Entsteht die Bedürftigkeit erst geraume Zeit nach Rechtskraft der Scheidung, besteht in der Regel kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.




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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Nachehelicher Unterhalt
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