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NaturalunterhaltDer Naturalunterhalt bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Naturalunterhalt (… "Unterhalt in Natur") bezeichnet die Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen desjenigen Elternteils, bei dem die minderjährigen Kinder leben. Der Naturalunterhalt umfasst insbesondere Nahrung, Kleidung und Wohnraum (incl. Heizung, Strom, Wasser etc.).
Gegenpart zum Naturalunterhalt ist der sog. Barunterhalt (… "Unterhalt in Geld"), der von demjenigen Elternteil zu leisten ist, bei dem sich die Kinder nicht regelmäßig aufhalten. Seine Höhe bemisst sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle.
Der Naturalunterhalt endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Der Volljährigenunterhalt ist von beiden Elternteilen, auch wenn sich das volljährige Kind (noch) bei einem Elternteil ständig aufhält, in Geld zu erbringen.
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