|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
BarunterhaltBarunterhalt bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Als Barunterhalt wird die Leistung von Unterhalt in Geld bezeichnet. Er unterscheidet sich bei Unterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern vom sog. Naturalunterhalt, bei dem die Unterhaltspflicht durch Betreuungs- und Erziehungsleistungen erbracht wird.
Grundsätzlich ist derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, zum Naturalunterhalt verpflichtet, während der andere Elternteil Geldleistungen zu erbringen hat. Die Höhe des Barunterhalts ist einkommensabhängig und ergibt sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle.
Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes sind beide Eltern zum Barunterhalt verpflichtet. Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|