Formular Scheidung Online
Online Scheidung Info
Folgesachen Scheidung
A-Z Familienrecht
Mediation
FAQ Scheidung


 
Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


zum Formular Scheidung Online
zum Kostenvoranschlag für die Online Scheidung
die kostenlose Hotline zum Scheidungsanwalt
zum Gratis-Check kostenlose Scheidung online


  iScheidung auf Youtube - Das Video zur Online Scheidung


       i-Akte die sichere elektronische Scheidungsakte online

Mehrbedarf Kindesunterhalt

Der Mehrbedarf Kindesunterhalt bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Der Begriff des Mehrbedarfs beim Kindesunterhalt bezeichnet Kosten, die von den üblichen Unterhaltssätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht abgedeckt werden. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff des Mehrbedarfs zuletzt mit Urteil vom 5.3.2008 wie folgt definiert: „Mehrbedarf ist ein während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallender Bedarf, der die üblichen Kosten übersteigt und deshalb vom laufenden Unterhalt nicht bezahlt werden kann“ (BGH, Urteil vom 05.03.2008 - VII ZR 150/05). Hierzu gehören regelmäßig die Kosten für die Unterbringung in einer Privatschule, Kosten für Nachhilfeunterricht sowie krankheitsbedingte Mehrkosten. Jüngst hat der Bundesgerichtshof auch entschieden, dass die Kosten für Kindergarten und Kinderhort unter Ausschluss der darin enthaltenen Kosten für den Verpflegungsanteil einen so genannten Mehrbedarf darstellen können (BGH, Urteil vom 26.11.2008 - VII ZR 65/07).

 

Wenn der Mehrbedarf sachlich begründet ist (zum Beispiel eine Privatschule besucht werden muss, weil die Leistungen in einer öffentlichen Schule zu schlecht sind oder das Kind Nachhilfeunterricht bedarf, weil es ansonsten versetzungsgefährdet ist oder wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßige medizinische oder therapeutische Hilfe benötigt) sind diese Kosten von beiden Eltern anteilig zu übernehmen. Der jeweilige Anteil der Eltern am Unterhaltsmehrbedarf errechnet sich im Verhältnis zu ihren Einkünften, wobei sich jeder Elternteil von seinem Einkommen einen Freibetrag in Höhe von derzeit Euro 1.100,00 abziehen darf.

 

Vom Mehrbedarf zu unterscheiden ist der so genannte Sonderbedarf. Dieser beinhaltet keine regelmäßig sondern lediglich einmalig anfallende Mehrkosten.




Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de

 

 



Titel: Mehrbedarf Kindesunterhalt Mehrbedarf Kindesunterhalt
Begriff(e): Mehrbedarf Kindesunterhalt Mehrbedarf Kindesunterhalt
Interne Suche: Mehrbedarf Kindesunterhalt Mehrbedarf Kindesunterhalt
Übersichtsseite: Mehrbedarf Kindesunterhalt A-Z Familienrecht: Übersicht


Mangelfallberechnung  vorheriger Begriff: Mangelfallberechnung naechster Begriff: Nachehelicher Unterhalt Nachehelicher Unterhalt


Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Mehrbedarf Kindesunterhalt
Impressum | Kontakt | Feedback | Disclaimer | Datenschutzerklärung | Sitemap |
i Scheidung die einfache Lösung