Sonderbedarf Kindesunterhalt
Der Sonderbedarf Kindesunterhalt bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Soweit für unterhaltsbedürftige Kinder außergewöhnlich hohe und nicht voraussehbare einmalige Aufwendungen entstehen, spricht man im Unterhaltsrecht von Sonderbedarf. Der Sonderbedarf Kindesunterhalt unterscheidet sich vom so genannten Mehrbedarf dadurch, dass er nicht regelmäßig sondern nur einmalig anfällt. Die hierfür anfallenden Kosten sind in den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle nicht enthalten. Beispiele für den so genannten Sonderbedarf Kindesunterhalt sind kurzfristig festgelegte Besuche eines Landschulheims oder schulisch veranlasste Auslandsaufenthalte sowie einmalige medizinisch notwendige Aufwendungen, zum Beispiel Kosten für eine notwendige Zahnspange zur Gebissregulierung.
Die Kosten für den Sonderbedarf des Kindes sind zwischen den Eltern nach den Umständen des Einzelfalls zu verteilen. Regelmäßig werden diese Kosten nach den gleichen Grundsätzen wie beim unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf verteilt.