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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Mangelfallberechnung

Die Mangelfallberechnung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Wenn gleichrangige Unterhaltsansprüche wegen zu geringem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht vollständig erfüllt werden können, ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen. Diese erfolgt in 4 Schritten:

 

  1. Zunächst ist der Unterhaltsbedarf aller Bedürftigen zu ermitteln;
  2. es folgt die Feststellung der zu verteilenden Masse (Bereinigtes Nettoeinkommen abzüglich Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten);
  3. im dritten Schritt wird die prozentuale Verteilerquote anhand folgender Formel berechnet: zu verteilende Masse x 100 : durch den (theoretischen) Unterhaltsbedarf aller Berechtigten;
  4. im vierten und letzten Schritt wird der (theoretische) Unterhalt jedes Bedürftigen mit der prozentualen Verteilerquote multipliziert und ergibt den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt.

 

Zur Verdeutlichung der Mangelfallberechnung folgender Beispielsfall: Der Unterhaltsschuldner ist 4 minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils € 400,00 und für das dritte und vierte Kind jeweils € 565,00. Der (theoretische) Gesamtunterhalt somit € 1.930,00. Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten beträgt € 2.900,00, die zu verteilende Masse unter Berücksichtigung des Selbstbehalts daher € 1.400,00.

 

Prozentuale Verteilerquote: € 1.400,00 x 100 : € 1.930,00  = 72,54 %

 

Die Verteilerquote ist als Prozentsatz mit dem Unterhaltsbedarf zu multiplizieren und ergibt so folgende tatsächliche Unterhaltsverpflichtung:

 

Verteilungsmasse:  € 1.400,00

 

Kind 1:  400,00 x 72,54 %  = € 290,00

Kind 2:  400,00 x 72,54 %  = € 290,00

Kind 3:  565,00 x 72,54 %  = € 410,00

Kind 4:  565,00 x 72,54 %  = € 410,00




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Letztes Update 24.10.2011 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Mangelfallberechnung
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