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MangelfallberechnungDie Mangelfallberechnung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Wenn gleichrangige Unterhaltsansprüche wegen zu geringem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten nicht vollständig erfüllt werden können, ist eine Mangelfallberechnung durchzuführen. Diese erfolgt in 4 Schritten:
Zur Verdeutlichung der Mangelfallberechnung folgender Beispielsfall: Der Unterhaltsschuldner ist 4 minderjährigen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt beträgt für die ersten beiden Kinder jeweils € 400,00 und für das dritte und vierte Kind jeweils € 565,00. Der (theoretische) Gesamtunterhalt somit € 1.930,00. Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten beträgt € 2.900,00, die zu verteilende Masse unter Berücksichtigung des Selbstbehalts daher € 1.400,00.
Prozentuale Verteilerquote: € 1.400,00 x 100 : € 1.930,00 = 72,54 %
Die Verteilerquote ist als Prozentsatz mit dem Unterhaltsbedarf zu multiplizieren und ergibt so folgende tatsächliche Unterhaltsverpflichtung:
Verteilungsmasse: € 1.400,00
Kind 1: 400,00 x 72,54 % = € 290,00 Kind 2: 400,00 x 72,54 % = € 290,00 Kind 3: 565,00 x 72,54 % = € 410,00 Kind 4: 565,00 x 72,54 % = € 410,00
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