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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Einvernehmliche Scheidung

Die Einvernehmliche Scheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert


Unter den 4 Scheidungsarten ist die Einvernehmliche Scheidung inzwischen die gängigste und am häufigsten praktizierte Variante. Während früher die meisten Scheidungen noch streitig ausgetragen wurden, lassen sich heute weit mehr als 50 % der scheidungswilligen Ehepaare einvernehmlich scheiden. Dies aus guten Gründen: 

Die Einvernehmliche Scheidung und ihr Verfahren gestalten sich unkompliziert, schnell und kostengünstig

In der Regel haben sich die Parteien selbst oder im Zuge einer vorausgegangenen Mediation über die relevanten Folgesachen aus Anlass der Trennung zu Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Aufteilung der Haushaltsgegenstände sowie über das Umgangsrecht mit gemeinsamen Kindern verständigt oder wünschen derzeit keine Regelung hierüber.

Zunehmend werden diese Folgesachen auch bereits vor oder nach Eheschließung ehevertraglich oder im Zuge der Trennung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung bestandssicher geregelt. 

Statt einem nervenaufreibenden Rosenkrieg mit unkalkulierbarer Kostenfolge entscheiden sich so immer mehr Ehepaare für die einfache Lösung, nämlich die Einvernehmliche Scheidung.

 

Die Einvernehmliche Scheidung ist optimal geeignet für eine Online-Scheidung

Nur die antragstellende Partei braucht hierfür einen Anwalt. Dies verringert den Kostenaufwand um die Hälfte. Nicht selten verständigen sich die Parteien bereits zuvor darauf, dass die Kosten hierfür intern vor oder nach Abschluss des Scheidungsverfahrens hälftig geteilt werden. 

Das Scheidungsverfahren lässt sich schnell (in der Regel in 1 bis 6 Monaten - abhängig davon, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist) erledigen, der Termin bei Gericht dauert nicht länger als 15 Minuten. 
 


Folgende Alternativen der einvernehmlichen Scheidung stehen zur Verfügung: 


1.   Einvernehmliche Scheidung ohne Scheidungsfolgenvereinbarung

Voraussetzungen:
  • einjähriges Getrenntleben (der Scheidungsantrag kann i.d.R. bereits nach 8-monatiger Trennungszeit gestellt werden) und 
  • beide Ehegatten wünschen die Scheidung. 
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, geht das Gericht nach § 1566 Abs. 1 BGB unwiderlegbar von der Vermutung des Scheiterns der Ehe aus und muss die Ehe scheiden. Ungeregelte Folgesachen lassen sich auch später - soweit es hierüber zu Streitigkeiten kommen sollte - noch gerichtlich klären.

 

2. Einvernehmliche Scheidung mit Scheidungsfolgenvereinbarung 

Voraussetzungen:
  • einjähriges Getrenntleben und
  • beide Ehegatten wünschen die Scheidung und
  • es existiert bereits eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet und das Familiengericht spricht die Scheidung der Ehe aus. 

Über Folgesachen ist auch ein eventueller späterer Streit vermieden, da diese für beide Parteien bestandssicher in der Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt sind.


 

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Letztes Update 24.10.2011 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Einvernehmliche Scheidung
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