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Einverständliche ScheidungDie Einverständliche Scheidung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Die Einverständliche Scheidung ist identisch mit der einvernehmlichen Scheidung. Beide Begriffe bezeichnen exakt den gleichen Lebenssachverhalt, nämlich die konfliktfreie Auflösung der geschlossenen Ehe durch Stellung eines Scheidungsantrages beim örtlich zuständigen Familiengericht.
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