Verfahrensbeistand
Der Verfahrensbeistand bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Der Begriff und die Institution des Verfahrensbeistands ist seit Inkrafttreten des
FamFG zum 01.09.2009 in familienrechtlichen Angelegenheiten die offizielle Neubezeichnung des früheren Verfahrenspflegers. Der
Verfahrensbeistand hat als
Anwalt des Kindes in
Kindschaftssachen die Aufgabe, die Interessen minderjähriger Kinder zu vertreten. In dieser Funktion wird er am Verfahren beteiligt. Er kann Anträge stellen, an Anhörungen teilnehmen und Rechtsmittel einlegen. Seine Funktion und Aufgaben sind in den §§ 158, 167, 174 und 191
FamFG gesetzlich geregelt. Der
Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht bestellt.
Weitere Informationen zum
Verfahrensbeistand finden Sie unter
Anwalt des Kindes.
Letztes Update 14.11.2011 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 |
