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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Verfahrenskostenhilfe

Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Mit Einführung des FamFG am 01.09.2009 wurde in familienrechtlichen Verfahren der frühere Begriff der Prozesskostenhilfe durch den etwas präziseren Begriff der Verfahrenskostenhilfe ersetzt (§ 113 Abs. 5 FamFG).

 

Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben sich dadurch keine nachteiligen Veränderungen ergeben.  Es besteht auch weiterhin unter nahezu gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit, für die Durchführung einer Scheidung oder eines Familienstreitverfahrens im Falle der Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. 

 

Statistisch wird in mehr als 60 Prozent aller Scheidungsverfahren zumindest einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Quote liegt damit weit höher als in normalen zivilrechtlichen Verfahren. Ursache hierfür ist, dass die Kosten einer Scheidung oder eines sonstigen familienrechtlichen Verfahrens nicht von einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Ferner werden viele normale Zivilprozesse erst gar nicht angestrengt, wenn die Parteien knapp bei Kasse sind. Anders im Scheidungsverfahren: hier bleibt den Betroffenen gar keine andere Möglichkeit, auch bei knapper Kasse den Gang zu Gericht anzutreten und auf die Möglichkeit der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zurückzugreifen.

Da der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden darf, ist eine Verfahrensführung ohne Anwalt jedenfalls für den antragstellenden Ehegatten nicht möglich. Dieser benötigt einen Scheidungsanwalt, der gleichzeitig auch den Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung bei Gericht stellen wird. 

 

  Tipp :   können Sie aus nachvollziehbaren Gründen (z.B. hohe Zins- und Tilgungsraten für selbst genutztes Wohneigentum) momentan die Kosten für ein Scheidungsverfahren nicht aufbringen, prüfen wir gerne auch bei ansonsten gutem Verdienst die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe.  Nutzen Sie unseren Gratis-Check Scheidung über Verfahrenskostenhilfe !




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Letztes Update 12.02.2012 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Verfahrenskostenhilfe
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