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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Scheidungsanwalt Rheinland-Pfalz

Ihre Scheidung Online bei Ihrem Familiengericht in Rheinland-Pfalz

 
Scheidungsanwalt in Rheinland-Pfalz


Herzlich Willkommen

bei iScheidung, dem anwaltsgeführten Internet-Fachportal für die moderne Online Scheidung. Mein Name ist Michael Mayer, Rechtsanwalt im Familienrecht und Ihr Scheidungscoach bei iScheidung. Sie suchen einen Scheidungsanwalt für Ihre beabsichtigte Ehescheidung in Rheinland-Pfalz? Dann darf ich Ihnen auf dieser Seite das Prinzip und die Vorteile der modernen Online Scheidung einmal etwas näher vorstellen:

Eine Scheidung über das Internet ist heute keine Seltenheit mehr, bei einverständlicher Scheidung sogar mit zunehmender Tendenz mehr und mehr der Regelfall. Und das aus gutem Grund: denn sie spart Zeit, Geld und Nerven, wie jüngst auch das Oberlandesgericht Hamm bestätigt hat. Mit der Online Scheidung haben Sie die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr online bequem von zu Hause aus zu beauftragen. Das spart Zeit und Aufwand, denn mühsame und langwierige Terminsvereinbarungen bei einem lokalen Scheidungsanwalt entfallen. Über das von uns bereitgestellte

Formular Scheidung Online

können Sie uns in ca. 15 Minuten alle Daten online übermitteln, die zur Prüfung und Auswertung Ihrer bevorstehenden Scheidung erforderlich sind. Ihr Scheidungsanwalt wertet Ihre darin uns übermittelten Angaben i.d.R. schon innerhalb von 24 Stunden aus und fertigt den Entwurf Ihres Scheidungsantrages an das für Sie zuständige Familiengericht in Rheinland-Pfalz. Falls Rückfragen oder Unklarheiten bestehen, wird sich Ihr Scheidungsanwalt selbstverständlich telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen und sich ausreichend Zeit nehmen, alle Details aufzuklären und mit Ihnen abzustimmen. Sobald alles geklärt ist, erhalten Sie von uns per E-Mail
  • den Entwurf Ihres Scheidungsantrages
  • eine Kostenaufstellung
  • und eine Vollmacht
übersandt. Sobald Sie uns die unterschriebene Vollmacht zusammen mit einer Kopie der noch erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde bzw. ggfls. Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder) zurückgesandt haben, reicht Ihr Scheidungsanwalt den Scheidungsantrag unverzüglich bei Ihrem zuständigen Familiengericht in Rheinland-Pfalz ein.

Wir bei iScheidung sehen darin die einfache Lösung, denn schneller und unbürokratischer läßt sich ein Scheidungsverfahren nirgends einleiten.

Auch der weitere Ablauf erfolgt ebenso unbürokratisch. Falls ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, erhalten Sie von uns den amtlichen gerichtlichen Fragebogen. Darin müssen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Rentenversicherungsnummer und zu den bestehenden Rentenversicherungsträgern sowie zu den während der Ehezeit bestehenden Beschäftigungsverhältnissen machen. Ihr Familiengericht in Rheinland-Pfalz wird nach Rückgabe des Fragebogens von Amts wegen die Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen. Sobald diese vorliegen, bestimmt Ihr Familiengericht in Rheinland-Pfalz Ihren Scheidungstermin. Lediglich zu diesem Termin vor Ort müssen Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt und Ihr Ehegatte persönlich erscheinen. Bei einer einverständlichen Scheidung dauert dieser Termin meist nur 10 - 15 Minuten. Im Anschluss spricht Ihr Familiengericht in Rheinland-Pfalz Ihre Scheidung aus.

Wähend Ihres Scheidungsverfahrens steht Ihnen Ihr Scheidungsanwalt stets mit Rat und Tat zur Seite. Per Telefon oder E-Mail lösen wir gemeinsam mit Ihnen alle auftretenden Fragen und helfen, wenn Sie Probleme haben und anwaltliche Hilfestellung benötigen. Alle Infos zum Ablauf und den Voraussetzungen einer Online Scheidung in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.


Ihre Scheidung in Rheinland-Pfalz zu den geringst möglichen Kosten:

Soweit Sie sich mit dem Gedanken tragen, sich scheiden zu lassen und sich hierüber mit Ihrem Ehegatten einig sind, bietet sich im Besonderen bei der einverständlichen Scheidung Online ein hohes Kosteneinsparpotential. Denn dann wird für das Scheidungsverfahren nur ein Scheidungsanwalt benötigt und zusätzliche (doppelte) Kosten für einen weiteren Scheidungsanwalt entfallen. Ein Ehegatte stellt den Scheidungsantrag. Nur dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang. Der andere Ehegatte muss der Scheidung lediglich zustimmen, wofür er keinen eigenen Anwalt benötigt. Intern vereinbaren die Ehegatten bei einer einverständlichen Scheidung deshalb häufig, sich die Kosten für das Scheidungsverfahren häftig zu teilen. Wir bei iScheidung berechnen Ihnen stets nur die gesetzlichen Mindestgebühren, teure Honorarvereinbarungen gibt es bei uns nicht.

Eine weitere Möglichkeit der Kostenreduzierung besteht im Falle der einverständlichen Scheidung darin, bei Ihrem Familiengericht in Rheinland-Pfalz eine Herabsetzung des sog. Gegenstandswertes zu beantragen. Denn eine einverständliche Scheidung wird von vielen Familiengerichten aufgrund der einfachen Durchführung mit einer Reduktion des für die Abrechnung der Anwalts- und Gerichtskosten maßgebenden Gegenstandswertes (Streitwertes) belohnt. Wir bei iScheidung beantragen stets mit jedem über uns bei den Familiengerichten eingereichten einvernehmlichen Ehescheidungsantrag eine Streitwertreduzierung um 25 Prozent. Häufig lassen sich so weitere Kosten um ein bis zwei Tabellensprünge einsparen. Weitere Infos hierzu sowie unsere Kostentabelle finden Sie auf unserer Seite Kosten.


Eine Scheidung Online ist auch über Verfahrenskostenhilfe möglich:

Wenn Sie nur über geringe Einkünfte verfügen oder hohe Ausgaben haben besteht auch die Möglichkeit, mit dem Scheidungsantrag bei Ihrem Familiengericht in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Häufig bewilligt Ihnen dann das Familiengericht, die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten in geringen Raten an die Staatskasse zurückzubezahlen oder im Idealfall sogar Ihre Scheidung kostenfrei zu führen.

Ihr Scheidungsanwalt bei iScheidung prüft für Sie gerne gratis und völlig unverbindlich, ob Sie für Ihr beabsichtigtes Scheidungsverfahren in Rheinland-Pfalz Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen können. Nutzen Sie hierfür einfach das Tool Gratis-Check Verfahrenskostenhilfe.


Ihr Familiengericht für eine Scheidung Online in Rheinland-Pfalz:

Ihr Scheidungsanwalt bei iScheidung führt Ihr Scheidungsverfahren in Rheinland-Pfalz bei allen Familiengerichten im Bezirk
  • des Oberlandesgerichts Koblenz
  • des Oberlandesgerichts Zweibrücken
Weitere Informationen zu Ihrem Familiengericht in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.


Der Scheidungsanwalt in Rheinland-Pfalz für Ihre Online Scheidung
Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Michael Mayer
Rechtsanwalt

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Letztes Update 14.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Scheidungsanwalt Rheinland-Pfalz
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