|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Lebenspartnerschaft - AufhebungLebenspartnerschaft - Aufhebung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Für die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Scheidung einer Ehe. Die Lebenspartnerschaft wird durch Beschluss des Familiengerichts aufgehoben. Nach § 12 LPartG müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Auch nach 3-jähriger Trennungszeit soll die Lebenspartnerschaft nur dann nicht aufgehoben werden, wenn die Aufhebung für einen Lebenspartner infolge außergewöhnlicher Umstände eine schwere Härte darstellen würde.
Tipp : Aufhebungen von Lebenspartnerschaften sind online unter den gleichen Voraussetzungen wie die Scheidung von Eheleuten möglich. Nutzen Sie unser Online-Formular. Gerne beraten wir Sie auch zur Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft. Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|