Jugendamt

Das Jugendamt und seine Rolle bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Soweit Kindschaftssachen streitig vor dem Familiengericht verhandelt werden, ist das Jugendamt in der Regel am Verfahren beteiligt und zwar

 

  • für gutachterliche Stellungnahmen in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren
  • über die Sozialpädagogische Familienhilfe bei der Beratung und Betreuung in familiären Konfliktsituationen (siehe Cochemer Modell)
  • bei der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen im Falle der Kindeswohlgefährdung.

 

Das Jugendamt ist ferner für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss zuständig. Hierfür ist bei den Jugendämtern die Unterhaltsvorschusskasse eingegliedert.

 

Über die sog. Jugendamtsurkunde kann beim Jugendamt auch außerhalb eines streitigen gerichtlichen Verfahrens der Kindesunterhalt vollstreckungsfähig tituliert werden.



Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de

 

 



Titel: Jugendamt Jugendamt
Begriff(e): Jugendamt Jugendamt
Interne Suche: Jugendamt Jugendamt
Übersichtsseite: Jugendamt A-Z Familienrecht: Übersicht


Internationales Familienrechtsverfahren  vorheriger Begriff: Internationales Familienrechtsverfahren naechster Begriff: Kindschaftssachen Kindschaftssachen


Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Jugendamt

Zurück zur Startseite