Differenzmethode
Die Differenzmethode bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Mit der sog. Differenzmethode wird der Ehegattenunterhalt der Höhe nach ermittelt. Dem Unterhaltsberechtigten steht die Hälfte der Differenz beider Einkommen zu. Die Berechnung bei der Differenzmethode lautet wie folgt:
- Im ersten Schritt wird bei beiden Ehegatten das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ermittelt.
- Sodann werden bei angestellt beschäftigten Eheleuten (nicht bei Selbständigen) 5 % berufsbedingte Aufwendungen abgezogen.
- Sind gemeinsame Kinder vorhanden, wird vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen im nächsten Schritt der Kindesunterhalt (voller Tabellenunterhalt) abgezogen.
- Sofern sich nach der Trennung oder Scheidung das Nettoeinkommen durch Wechsel der Steuerklasse verändert, wird das geänderte Nettoeinkommen zugrunde gelegt.
- Im letzten Schritt wird der Unterhaltsanspruch nach folgender Formel berrechnet: 3/7 x (Einkommen Unterhaltspflichtiger - Einkommen Unterhaltsberechtigter).
Nach der 3/7 Formel wird die Differenz der zuvor ermittelten Einkommen berrechnet. Aus der Differenz erhält der Unterhaltsberechtigte dann 3/7.
Bei hohen Einkünften (über € 6.000,--) wird der über € 6.000,-- hinausgehende Teil in der Regel nicht mitgerechnet. Die Rechtsprechung geht insoweit davon aus, dass monatliche Nettoeinkünfte über € 6.000,-- nicht vollständig für den laufenden Unterhalt ausgegeben werden sondern der Vermögensbildung dienen. Will ein Ehegatte auch den € 6.000,-- übersteigenden Betrag bei der Unterhaltsermittlung berücksichtigt haben, muss er nachweisen können, dass dieser auch in der Ehe für den Lebensunterhalt ausgegeben wurde.