Begrenztes Realsplitting

Begrenztes Realsplitting bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann von einem Ehegatten gezahlter Trennungs- und nachehelicher Unterhalt im Wege des so genannten Realsplitting als Sonderausgabe steuermindernd geltend gemacht werden. Die Details hierzu werden beim Realsplitting erläutert.

 

Die Begriffe Begrenztes Realsplitting und Realsplitting bezeichnen insoweit identische Sachverhalte. Der Zusatz „begrenzt“ charakterisiert hierbei lediglich dem Umstand, dass Unterhaltszahlungen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als Sonderausgaben pro Jahr nur bis zu einem Höchstbetrag von Euro 13.805,00 Berücksichtigung finden.




Titel: Begrenztes Realsplitting Begrenztes Realsplitting
Begriff(e): Begrenztes Realsplitting Begrenztes Realsplitting
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Letztes Update 14.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Begrenztes Realsplitting

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