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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Wie lange dauert mein Scheidungsverfahren?

 

Die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens orientiert sich zum einen am Umfang des Streitverhältnisses, zum anderen an der Verfahrensbelastung des für Sie zuständigen Familiengerichts. Günstigstenfalls sind Sie bei einer einverständlichen Scheidung in 2-3 Monaten geschieden, schlechtenstensfalls kann sich ein Scheidungsverfahren bei streitiger Auseinandersetzung in Ausnahmefällen bis zu 5 Jahren erstrecken. 

Bei der einverständlichen Scheidung ist die Verfahrensdauer davon abhängig, wie schnell die beteiligten Rentenversicherungsträger die Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erteilen. Das hängt zunächst davon ab, wie zügig die Parteien selbst den amtlichen Fragebogen zum Versorgungsausgleich ausfüllen und dieser über das Gericht an die jeweiligen Rentenversicherungsträger weitergereicht werden kann. iScheidung hilft Ihnen, bereits hier die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens zu verkürzen. Denn Sie müssen nicht warten, bis Ihnen die Formulare durch das Gericht zugesandt werden. In unserem Downloadcenter steht Ihnen der amtliche Fragebogen zum Versorgungsausgleich mit Erläuterungen zum sofort Download zur Verfügung. Soweit beide Ehegatten diesen nach oder mit Einreichung des Scheidungsantrages ausgefüllt direkt an das Gericht übersenden, lässt sich das Verfahren in der Regel um 3-4 Wochen verkürzen. Im Allgemeinen dauert die Bearbeitung bei den Rentenversicherungsträgern 3 Monate. Erst nach Vorlage aller Rentenauskünfte wird das Gericht mit einer weiteren Frist von 1-3 Monaten die mündliche Verhandlung im Scheidungsverfahren terminieren. Die einverständliche Scheidung dauert somit ca. 5-6 Monate. Soweit kein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, kann Ihre Scheidung bereits nach 2-3 Monaten ausgesprochen werden. 

Gelegentlich kann es vorkommen, das sich bei ungeklärten Konten die Auskünfte der Renten-versicherungsträger nicht unerheblich verzögern. Hier besteht im Rahmen der Reform des Familienrechts ab 01.09.2009 die Möglichkeit, die Abtrennung des Versorgungsausgleichs gem. § 140 FamFG zu beantragen. Das Familiengericht kann dann vorab die Scheidung der Ehe aussprechen.

Bei der streitigen Scheidung ist die Dauer des Verfahrens nicht eindeutig vorhersehbar. Soweit sich die Ehegatten über Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn etc.) streiten, muss das Familiengericht diese Folgesachen im Scheidungsverbund grundsätzlich mit der Ehescheidung entscheiden. Dies kann bei Ausschöpfung des Instanzenzuges mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Eine Abtrennung der Folgesachen und Entscheidung über die Scheidung vorab ist nur in Ausnahmefällen möglich. 





 

 


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Letztes Update 02.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Wie lange dauert mein Scheidungsverfahren?
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