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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Folgesachen

Folgesachen bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Können sich die Eheleute anlässlich der Ehescheidung über die Folgen der Auseinandersetzung und Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht einvernehmlich verständigen, muss sich das Familiengericht auf Antrag eines oder beider Eheleute auch mit den sog. Folgesachen der Scheidung (auch als Scheidungsfolgesachen bezeichnet) auseinandersetzen. Folgesachen im Zusammenhang mit der Scheidung sind:

 

  • Unterhalt für die Kinder
  • Ehegattenunterhalt nach der Scheidung
  • Regelung der elterlichen Sorge für die Kinder
  • Regelung der Umgangskontakte mit den Kindern
  • Auseinandersetzungen der Haushaltssachen
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Vermögensauseinandersetzung - Zugewinnausgleich

 

Von Amts wegen entscheidet das Familiengericht ohne Antrag der Eheleute nur über die Folgesache Versorgungsausgleich, es sei denn dieser ist durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen.

 

In der Regel werden die Folgesachen im Scheidungsverbund zusammen mit der Scheidung der Ehe entschieden. Die gerichtliche Klärung der Folgesachen hatte zwangsläufig eine erhebliche Verteuerung der Scheidungskosten zur Folge. Da es sich um ein streitiges Verfahren handelt, müssen beide Eheleute jeweils durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten sein. Die Regelung der Folgesachen im Verbund bedingt zumeist auch eine erheblich längere Verfahrensdauer bis zur Ehescheidung.

 Tipp :  eine Alternative zur gerichtlichen Klärung der Folgesachen ist der Abschluss einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Soweit sich die Ehepartner über deren Inhalt noch nicht verständigen können, bietet sich die Familienmediation an.


 

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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Folgesachen
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