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FamFGDas FamFG bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert
Das FamFG ist das seit 01. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (häufig im Volksmund auch als Familienverfahrensgesetz bezeichnet). Mit dem FamFG wurde eine neue, einheitliche Verfahrensordnung für Familiensachen geschaffen und die vormalige zweigeteilte Verfahrensordnung für Familiensachen in der ZPO (Zivilprozessordnung) bzw. dem FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ersetzt.
Das FamFG hat zahlreiche Änderungen mit sich gebracht, u.a.
Darüber hinaus wurden auch die Begrifflichkeiten geändert (z.B. Antragsteller/in statt Kläger/in, Beteiligte statt Parteien, Antrag statt Klage). Gerichtliche Entscheidungen werden nicht mehr als Urteil sondern als Beschluss verkündet. Suchmaschinenoptimierung mit suchticker.de
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