Mediation

Familienmediation als Konfliktlösung und Streitbeilegung im Einvernehmen




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Mediation - was ist das:


werden die Meisten unserer Besucher fragen. Konfliktmanagement im Einvernehmen und ohne Richter wäre die passende Kurzantwort. Um Ihnen das Prinzip der professionellen Mediation näher zu bringen, wollen wir aber etwas weiter ausholen:

Mediation ist ein modernes in den USA erstmals entwickeltes Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung unter Führung eines neutralen Dritten, des Mediators. Dieser ist nicht etwa Richter, sondern ein Mittler, der die Parteien durch das Verfahren leitet. Das Mediationsverfahren wird in hohem Maße flexibel und vertraulich geführt, dergestalt, dass der Mediator oder die Mediatorin durch strukturierte Verhandlungen gemeinsam mit den Parteien eine Einigung erarbeitet. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Gerichtsverfahren entscheidet nicht ein Dritter, vielmehr suchen die Parteien eigenverantwortlich eine interessengerechte Lösung. Die Entscheidungsgewalt verbleibt stets bei den Parteien, diese entscheiden über Ausgang und Fortführung des Verfahrens. Ziel und Abschluss eines Mediationsverfahrens ist es, unter Leitung des Mediators eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung herbeizuführen. Gerade im Familienrecht erlangt das Mediationsverfahren eine hervorgehobene Stellung zur Lösung konfliktträchtiger Folgesachen. Wenn sich die Ehepartner über die Folgen der Auflösung und Auseinandersetzung der ehelichen Lebensgemeinschaft bislang nicht verständigen konnten, ist die Familienmediation ein Erfolg versprechendes Instrumentarium, um Konflikte im Inneren wie im Äußeren zu lösen und Blockaden zu beseitigen. Konfliktmanagement im Wege der Mediation stellt eine schnelle und kostengünstige Alternative zum herkömmlichen streitigen Gerichtsverfahren dar, da der bestehende Disput unter Einbezug der Parteien im erarbeiteten Einvernehmen und nicht durch Richterspruch gelöst wird. 


 

Wie funktioniert das Mediationsverfahren?


Grundsätzlich läuft das Mediationsverfahren in fünf Phasen ab, die wir Ihnen nachfolgend erläutern. Da das Mediationsverfahren aber keinen starren Ablauf kennt und die Parteien den Fortgang weitesgehend selbst bestimmen, sind Abweichungen prinzipiell möglich.

Phase 1  (Eröffnungsphase)

Innerhalb der Eröffnungsphase erläutert der Mediator den Parteien zunächst die Charakteristika des Verfahrens. Die Regeln werden besprochen und festgelegt. Über den Regelungsinhalt wird ein sog. Mediationsvertrag geschlossen, der die Kosten und Kostenverteilung, die Neutralität des Mediators und seine Vertraulichkeitsverpflichtung regelt. Die Kosten werden stets nach Stundenaufwand abgerechnet, was im Vergleich zur streitwertabhängigen Kostenliquidation bei gerichtlichen Prozessen mesitens um ein vielfaches günstiger ausfällt.

Phase 2  (Konfliktdarstellung)

Beide Parteien erhalten Gelegenheit, den Konflikt jeweils aus ihrer Sicht darzustellen. Zu behandelnde Themen, streitige und unstreitige Positionen werden herausgearbeitet. Der Mediator gibt eine Zusammenfassung und entwickelt im Anschluss gemeinsam mit den Parteien Vorgaben für die nächsten Phasen.

Phase 3  (Interessenfindung)

Der Mediator führt die Parteien dazu, die eigenen persönlichen und wirtschaftlichen Interessen darzulegen. Hierdurch erhalten die Parteien Kenntnis über die wechselseitigen Beweggründe. Anhand der somit ermittelten Motive kann unter Einbezug der rechtlichen Situation ein gegenseitiges Verständnis erarbeitet oder aber Fehlvorstellungen beseitigt werden.

Phase 4  (Lösungssuche)

Der Mediator erarbeitet mit den Parteien unter Auswertung der bisherigen Erkenntnisse Lösungen zur Konfliktbereinigung. Ziel ist es ein Ergebnis zu finden, von dem beide Parteien profitieren. 

Phase 5  (Abschluss der Vereinbarung)

Die Mediation wird durch die genaue Festlegung der gefundenen Einigung und deren rechtliche Ausgestaltung abgeschlossen. Bei Bedarf erfolgt zu späteren Zeitpunkten eine gemeinsame Ergebniskontrolle.


 

Vorteile der Mediation gegenüber dem kontradiktorischen Prozess:

  • Mediation führt zu einem echten Interessenausgleich des bestehenden Konflikts, da die Parteien die Verantwortung zur Konfliktlösung beibehalten und die Entscheidung hierüber nicht an einen Richter in fremde Hände abgeben. Statt Sieger und Verlierer bei streitiger Entscheidung durch das Gericht, ermöglicht die Mediation einen Gewinn für beide Parteien. Dies ermöglicht positive Chancen für eine langfristige konstante Beilegung des Streitverhältnisses unter Wahrung eines Gesichtsverlustes. Die Option auf weitere Zusammenarbeit in geschäftlichen Beziehungen ist um ein vielfaches größer als bei einem langwierigen Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang.
  • Mediation löst das Streitverhältnis erheblich schneller als ein Gerichtsverfahren, umständliche und manchmal auch nicht sachdienliche Schriftsätze entfallen. Die Mediationssitzungen erfolgen zeitnah, es gibt keine monatelangen Verhandlungspausen wie im gerichtlichen Verfahren.
  • Mediation findet immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, unerwünschte Mitwisser über den Konfliktstoff gibt es nicht.
  • Mediation fördert die Bereitschaft und Fähigkeit der Parteien, zukünftige Konflikte konstruktiv selbst zu lösen.
  • Mediation ist nicht billig aber meistens erheblich kostengünstiger als das streitwertabhängige Gerichtsverfahren.

 

Kosten für ein Mediationsverfahren:

Die Kosten des Mediationsverfahrens richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. In der Eröffnungsphase wird ein Honorarstundensatz vereinbart. Im Unterschied zum gerichtlichen Verfahren richtet sich das Honorar nicht nach dem Streitwert. 

Die einzelnen Sitzungen mit den Parteien dauern in der Regel 2 bis 4 Stunden. An Vor- und Nacharbeitszeit des Mediators für die Dokumentation sind 1 bis 3 Stunden zu kalkulieren. Erfahrungsgemäß sind 3 bis 5 Sitzungen ausreichend, um den Konflikt über die Mediation zu lösen.





Letztes Update 14.11.2017 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Mediation

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