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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
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Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
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Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
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Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
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Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
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Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
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Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
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Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
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Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
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Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Scheidungsgrund

Der Scheidungsgrund bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

„Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist“.

Mit der Definition in § 1565 Abs. 1 S. 1 BGB regelt das Gesetz damit in nur einem Satz, wann durch die Familiengerichte eine Ehescheidung ausgesprochen werden darf. Alleiniger Scheidungsgrund ist das Gescheitertsein der Ehe. Diese Voraussetzung wird auch als „Zerrüttungsprinzip“ bezeichnet, welche an die Stelle des bis zum 01.07.1977 geltenden Schuldprinzips getreten ist.

 

Was unter dem Gescheitertsein zu verstehen ist, regelt das Gesetz in § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB. Danach ist die Ehe gescheitert, 

  • wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht 

             und

  • nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Das Familiengericht muss im Ehescheidungsverfahren prüfen, ob die Ehe gescheitert ist. Hierzu wird im Scheidungsantrag eine Aussage darüber erfolgen, seit wann die eheliche Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und in welcher Form das Getrenntleben vollzogen wurde. Bei einer Online-Scheidung werden diese Informationen über das Online-Formular erhoben. Unsere Rechtsanwälte werden dann im schriftlichen Scheidungsantrag dem Gericht gegenüber darlegen, wie die Wohnung räumlich aufgeteilt wurde, wer ausgezogen ist, wann der Auszug erfolgt ist oder ob und wann beide Ehegatten in verschiedene Wohnungen gezogen sind. Ferner muss aus dem Scheidungsantrag ersichtlich sein, dass die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

 

Wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide geschieden werden wollen, muss das Gericht die Scheidung aussprechen. Es gilt dann die unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe (§ 1566 BGB).

Alleiniger Scheidungsgrund ist demnach nur das Gescheitersein der Ehe. Seit der Abschaffung des sog. Schuldprinzips kommt es für den Scheidungsgrund nicht mehr darauf an, wer für das Scheitern der Ehe verantwortlich ist oder die Schuld daran trägt. 
 



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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Scheidungsgrund
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