FamFG

Das FamFG bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Das FamFG ist das seit 01. September 2009 in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (häufig im Volksmund auch als Familienverfahrensgesetz bezeichnet). Mit dem FamFG wurde eine neue, einheitliche  Verfahrensordnung für Familiensachen geschaffen und die vormalige zweigeteilte Verfahrensordnung für Familiensachen in der ZPO (Zivilprozessordnung) bzw. dem FGG (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ersetzt. 

 

Das FamFG hat zahlreiche Änderungen mit sich gebracht, u.a.

 

  • die Einführung des "Großen Familiengerichts" für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung
  • die Beschleunigung in Verfahren über Kindschaftssachen (Umgangs- und Sorgerecht) durch Einführung von Elementen des sog. Cochemer Modells
  • die Förderung der außergerichtlichen und gerichtlichen Streitschlichtung für Folgesachen
  • die Neuregelung der Interessenvertretung von Kindern durch einen Verfahrensbeistand (Anwalt des Kindes)
  • die Einführung eines hauptsacheunabhängigen einstweiligen Rechtsschutzes
  • die Abschaffung des Vormundschaftsgerichts und Einführung eines Betreuungsgerichts
  • die Neuordnung des Rechtsmittelsystems

 

Darüber hinaus wurden auch die Begrifflichkeiten geändert (z.B. Antragsteller/in statt Kläger/in, Beteiligte statt Parteien, Antrag statt Klage). Gerichtliche Entscheidungen werden nicht mehr als Urteil sondern als Beschluss verkündet.



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