Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung bei iScheidung im Lexikon A-Z Familienrecht erläutert

 

Die Scheidungsfolgenvereinbarung - häufig auch nur Scheidungsvereinbarung genannt - regelt auf vertraglicher Basis im Einvernehmen beider Ehepartner die bei einer Scheidung anstehenden Folgesachen. In Betracht kommen Regelungen über

  • den nachehelichen Unterhalt
  • den Versorgungsausgleich
  • den Zugewinnausgleich
  • die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
  • die Verteilung der Haushaltsgegenstände
  • den Kindesunterhalt
  • die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an der Ehewohnung
  • eventuell erbrechtliche Ansprüche.

In die Scheidungsfolgenvereinbarung können auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder der Ehepartner mit aufgenommen werden.

 

Notariell beurkundungsbedürftig ist die Scheidungsfolgenvereinbarung nur, wenn

  • der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder verändert wird
  • Zugewinnausgleichsansprüche nach § 1378 Abs. 3 BGB geregelt werden
  • Grundstücksübertragungen nach § 313 BGB vereinbart werden
  • es sich um einen Ehevertrag im Sinne von § 1410 BGB handelt
  • der nacheheliche Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung geregelt wird.

  Tipp :    Die dann erforderliche notarielle Beurkundung kann aber auch durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs im Scheidungsverfahren ersetzt werden.
 




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Letztes Update 20.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Scheidungsfolgenvereinbarung