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Scheidung Online - spart Zeit, Nerven und Geld (02.11.2017)
OLG Hamm bestätigt zulässige Werbeaussage
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2015 (13.01.2015)
Vorteile für Unterhaltsverpflichtete durch höhere Selbstbehalte
 
Lottogewinn unterliegt dem Zugewinnausgleich (17.10.2013)
Der BGH bestätigt auch bei langjähriger Trennung eine Ausgleichspflicht
 
Wie Scheidungskosten von der Steuer absetzbar sind (18.09.2013)
Hinweis zur Anwendung des BFH-Urteils vom 12.05.2011 - AZ: VI R 42/10
 
Stadt muss private KiTa-Kosten erstatten (13.09.2013)
Zum Aufwendungsersatz für selbst beschafften Kindertagesstättenplatz
 
Keine Detektivkosten bei GPS-Überwachung (05.09.2013)
Zur Erstattungsfähigkeit der Detektivkosten im Unterhaltsverfahren
 
Ruhen der Elterlichen Sorge geht alleiniger Übertragung vor (03.09.2013)
Zur elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung
 
Düsseldorfer Tabelle 2012 (12.02.2012)
Keine Änderungen beim Ehegatten- und Kindesunterhalt
 
Scheidungsstatistik 2010 (12.02.2012)
Trend zur Scheidung nach einjähriger Trennung ungebrochen
 
Verfahrenskostenhilfe und Verfahrenskostenvorschuss (29.11.2011)
Unterschiede und Anforderungen an die Fremdfinanzierung Ihrer Scheidung
 
Scheidungskosten steuerlich besser absetzbar (29.11.2011)
Rechtsprechungsänderung des BFH: alle Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar
 
Frauenhilfetelefon zum Gewaltschutz (20.07.2011)
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Hilfetelefons für von Gewalt betroffene Frauen beschlossen
 
Kindesunterhalt beim Wechselmodell (11.07.2011)
Was gilt im Unterhaltsrecht, wenn sich getrennt lebende Eltern die Kinderbetreuung hälftig teilen:
 
Zum Kinderausweis über Verfahrenskostenhilfe (21.06.2011)
Keine Verweisung auf die Vermittlung des Jugendamtes bei Elternstreit über Ausstellung des Kinderausweises
 
Kein Betreuungsunterhalt für Erstklässler (27.05.2011)
Alleinerziehende müssen ganztags arbeiten, wenn das Kind einen Schülerhort besucht.
 
Private Krankenversicherung der Kinder nach Scheidung (18.05.2011)
Keine Verweisung des Kindes auf die gesetzliche Krankenversicherung
 
Unterhalt europaweit schneller durchsetzbar (10.05.2011)
EG-Unterhaltsverordnung tritt ab 18. Juni 2011 in Kraft
 
Neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (04.12.2010)
Selbstbehalt Erwerbstätiger um € 50,00 erhöht
 
Neue Unterhaltsleitlinien zur Düsseldorfer Tabelle (04.11.2010)
Anpassung der Unterhaltsberechnungsgrundlagen zum 01.09.2010
 
Umgangsrecht: Kindeswille nicht entscheidend (15.10.2010)
Entgegenstehender Kindeswille schließt Umgangskontakte nicht aus
 
Früherer Nachteilsausgleich beim Realsplitting (09.09.2010)
Steuervorauszahlung verpflichtet zum Nachteilsausgleich beim begrenzten Realsplitting
 
Seitensprung gefährdet Unterhalt (16.08.2010)
Kein Ehegattenunterhalt bei Ausbruch aus intakter Ehe
 
iScheidung geht online (02.08.2010)
Die einfache Lösung - bundesweit
 


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Was passiert mit meinem Namen nach der Scheidung?

 

Grundsätzlich, d.h. soweit Sie nicht selbst aktiv werden, tragen Sie den während der Ehe geführten Namen weiter. 

Ihr geschiedener Ehegatte, dessen Namen Ehenamen geworden ist, kann nicht verlangen, dass Sie den bei der Eheschließung angenommenen Ehenamen wieder aufgeben.

Falls Ihr Geburtsname nicht Ehename geworden ist, können Sie beim Standesamt eine Namensänderung beantragen. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
  • Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen
  • Sie können den Namen wieder annehmen, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde (z.B. den Namen aus früherer Ehe)
  • dem Ehenamen Ihren Geburtsnamen oder Ihren bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen voranstellen oder anfügen (Doppelnamen)
  • den während der Ehe vorangestellten oder angefügten Begleitnamen widerrufen.
Voraussetzung für die Namensänderung beim Standesamt ist die Vorlage der mit Rechtskraftvermerk versehenen Ausfertigung Ihres Scheidungsbeschlusses oder Scheidungsurteils.

Keine Auswirkung hat Ihre Namensänderung auf den Nachnahmen der gemeinsamen Kinder. Grundsätzlich führen die Kinder nach der Scheidung den bisherigen Familiennamen weiter. Eine Änderung des Familiennamens der Kinder setzt die Zustimmung des jeweils anderen geschiedenen Ehegatten voraus, die in der Regel nicht erteilt wird. In Ausnahmefällen kann die fehlende Zustimmung des anderen Elternteils auf Antrag durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden (sog. Einbenennung, § 1618 BGB), wenn dies im Interesse des Kindeswohls erforderlich ist.

 
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Letztes Update 28.08.2013 | Copyright © Rechtsanwalt Michael Mayer | iScheidung.de 2017 | Seite drucken: Was passiert mit meinem Namen nach der Scheidung?
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